Hi Leute,
ich habe Heute beim örtlichen Zollamt die Frage gestellt, ob ich ein aus Luxenburg importierten Chevy beim Überführen verzollen muss.

Nach einigem hin und her teilte man mir mit, dass gebrauchte Fahrzeuge aus einem EU-Land bei der Einfuhr nach Deutschland nicht verzollt werden müssen, weil beim Erstkauf bereits Steuern gezahlt wurden.

Interressant wurde die Sache dann, nachdem ich fragte, ob dies auch für amerikanische Oldtimer gilt.
Da bekanntlich die USA nicht zur EU gehört, müsste ich einen Nachweis erbringen, indem steht, dass der Wagen bei der Einfuhr nach Luxenburg verzollt wurde.  :-/
Ganz sicher war man sich aber nicht, denn ohne diesen Nachweis hätte der Eigentümer des Chevys diesen nicht in Luxenburg zulassen können.

Eigentlich wäre dieser Nachweis dann doch nicht unbedingt notwendig, weil ich den Wagen ja von EU zu EU-Land überführen würden.

Genaue Informationen könnte mir aber die zuständige Zulassungsstelle geben.

Dort angerufen, erklärte man mir wie oben geschildert. Aus EU-Land keine Verzollung notwendig.

Für die Zulassung als 07 oder H bräuchte ich außer luxenburgischen Brief, evtl. Kennzeichen, Versicherungsnachweis, Tüv Abnahme o. Art Gutachten noch eine Unbedenklichkeitserklärung vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. :-/
Auf deren Hompage habe ich auch schon ein Antragsformular gefunden.
Hat einer von Euch schon einmal Erfahrung mit dieser Erklärung gemacht.
Ich nehme an, dass die aus Flensburg überprüfen, ob der Wagen irgendwo als gestohlen gemeldet ist.
Wenn nicht, steht der Ausstellung der Erklärung doch nichts im Wege, oder?

Gruß Schallo