OK, dann oute ich mich mal als Ex-Zollbeamter...
@ Belair 66
Die Niederlande sind EU-Mitglied. Bei der Abholung hast du die Einfuhrabgaben sicherlich bezahlt (anderfalls wärst du kaum von Hafengelände gekommen

).
Dafür müsste dir vom niederländischen Zoll eine niederländische Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt worden sein. Diese ist, als EU-Dokument, in Deutschland gültig und reicht als Nachweis (später bei der Zulassungsstelle zum Erstellen des Kfz-Briefes) aus. Eine KBA-Anfrage ist nicht notwendig, schließlich gint es für das Fahrzeug ja auch noch keinen deutschen Brief, den man irgendwie hätte z.B. verpfänden können.
Als Eigentumsnachweis gilt hier der US-Title, der dir ja sicherlich ausgehändigt worden ist.
Für die Zulassung brauchst du dann:
US-Title
Unbedenklichkeitsbescheinigung (aus NL)
das dämliche Datenblatt vom TÜV
TÜV-Gutachten (Vollabnahme)
H-Gutachten