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habe mal eine Mail an das Bundesministerium für Verkehr geschrieben und habe Anwtort erhalten. :-/
Siehe Anhang!Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Nicht wenige Bürger haben sich aufgrund von Medienberichten zur Zuteilung von
H-Kennzeichen an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
gewandt. Gern möchte ich Ihnen hierzu Auskunft geben.
Oldtimer-Fahrzeuge sind wichtige Zeitzeugen der technischen Entwicklung der
Automobilindustrie. Dieses historische Kulturgut zu erhalten, ist auch ein
Anliegen der Bundesregierung.
Mit der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom
22. Juli 1997 (VkBl. 1997 S. 536) wurde eine Betriebserlaubnis für Oldtimer
eingeführt. Gemäß dieser VO werden nach Erteilung der Betriebserlaubnis für
Oldtimer bei der Zulassung des Fahrzeuges Oldtimerkennzeichen zugeteilt Wegen
der Prägung eines *H" am Ende der Nummerfolge auch H-Kennzeichen genannt.
Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum
Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.
April 2006 (BGBl I S. 988) wurden in der StVZO die Bedingungen für die Zuteilung
eines Oldtimerkennzeichens geändert und erheblich vereinfacht. Ab dem 01.03.2007
wird auf eine besondere Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge verzichtet. Sinn
dieser Änderung ist, dass zukünftig auch die Prüfingenieure der amtlich
anerkannten Sachverständigenorganisationen die Gutachten zur Einstufung als
Oldtimerfahrzeug erstellen dürfen. Es muss nur noch ein Gutachten zur Einstufung
als Oldtimerfahrzeug vorgelegt werden (§ 23 StVZO neu). Damit erfährt der Bürger
eine Erleichterung, weil der Zwang, Oldtimerfahrzeuge bei einer Technischen
Prüfstelle vorzustellen, entfällt. Es wird eine erhebliche Kostenersparnis für
den Bürger einhergehend mit einer Verwaltungsvereinfachung erreicht.
Eine Verschärfung von Anforderungen ist nicht vorgesehen. Die
Beurteilungskriterien bleiben, wie bereits 1997 bei der Einführung der
Oldtimerkennzeichen beschrieben, unverändert erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda Renatus
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
buergerinfo ät bmvbs.bund.de
Tel.: 01888-300-3060
Fax: 01888-300-1942
>>> BMV Kontaktformular <buergerinfo ät BMVBS.bund.de> 03.08.2006 13:54 >>>
Thilo schrieb......
H-Kennzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus der Zeitschrift "Oldtimer Markt 7/2006" entnehmen wir, dass Sie planen, das
Kriterium für die H-Zulassung zu verschärfen bzw. unmöglich zu machen.
Meine Freundin und ich haben es vor drei Jahren zum Hobby gemacht, uns einen
Oldtimer aus dem Jahre 1957 zu kaufen und zu restaurieren. Mit den damit
verbundenen Regularien wie der H-Zulassung und der damit verbundenen Kosten
waren wir vertraut und einverstanden.
Wir rechneten uns zusammen, was die Anschaffung eines Fahrzeuges kosten würde
und die Kosten der Teile, die wir für die Restauration benötigen werden. Unser
Oldtimer wurde letztes Jahr mit der Zustandsnote 3+ bewertet. Also eine
eindeutige Verbesserung zu dem ursprüngleichen Zustand von 4. Im letzten Jahr
haben wir weitere Verbesserungen/Reparaturen erreicht. Diese wollen wir im
September diesen Jahres mit einer neuen Bewertung bestätigen lassen. Wir rechnen
fest damit eine Zustandsnote von 2 zu erreichen.
Um dieses Kulturgut, was ein Oldtimer ja ist zu erhalten, benötigt es sehr viel
Einsatz und Fleiss und natürlich auch Geld. Einige Freunde von uns ergeht es mit
Ihren Oldtimern genauso, wie uns.
Wir haben nun die Befürchtung und in unserem Falle wird es sicher eintreffen,
dass durch die "Neuregelung" der H-Kennzeichenregelung, dass die finanziellen
Mittel nicht mehr ausreichen werden um dieses Kulturgut zu erhalten. Wir werden
unser Oldtimer verkaufen müssen, wenn wir einen Kunden finden, da die Lage für
alle "schlechter" wird. Wenn wir, die die Oltimer am Leben erhalten, nicht mehr
in der Lage sind die Mittel die der Staat von uns fordert, aufzubringen, werden
wir aufgeben müssen. Dies bedeutet auch der "Markt",wie Zubehörlieferanten,
usw., der sich in der Zwischenzeit erfreulicherweise !!! gut ausgebildet hat
wird aufgeben müssen. Die dort eingenommene Umsatzsteuer wird ebenfalls
versiegen.
Bitte überdenken Sie noch einmal Ihr Vorhaben und ändern Sie an der jetztigen
Lage nichts. Denken Sie einmal darüber nach, wie Sie noch mehr Leute zu diesem
Hobby verhelfen können damit der Oldtimer-Markt wächst und neben dem wichtigsten
Absatzmarkt der "Automobilindustrie" noch größer wird. Da liegt das Potenzial
verborgen (Siehe auch im Vergleich die USA).
Mit freundlichen Oldtimergrüssen,
Thilo Maier