Tri-Chevy-Forum
		Tuning, Modifikationen und Umbauten => Historische Zulassung => Thema gestartet von: Lucky am 01. 01. 1970, 01:00:00 
		
			
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				Lest ihr mal hier:
 
 http://www.deuvet.de/fakt/fakt1.htm#hkenn
 
 
 und hebt mich dann wieder auf bitte, bin grad umgefallen, nachdem ich das durch hatte >:(
 
 Grüße von Marion
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				Hmmm...
 
 Also ich sehe das immer von zwei Seiten:
 
 Persönlich ist das ganze sowieso nur Steuer-Abzocke (wie ja jedes Gesetz, in dem es um Geld geht).
 
 Frage ist, was war DAMALS geplant, als die H und 07er Regelung raus kam, und was ist im Feld-Test daraus geworden ?
 
 In Berlin sind einige am laufen, bei denen man sich fragt, wieviel da am Auspuff geklebt haben muss, daß einer für's H unterschrieben hat.
 Nun ist das ein hin und her der Meinungen.
 Aber einige mit 'ner Rekord - C - Leiche und Rollen-Lackierung treffen z.B. die Planung wirklich nicht. Noch besser ist dann ggf. ein Französiches Fabrikat mit H, an dem mehr Presto als Blech war.
 Und irgendwie können wir uns ja auch DA bedanken, daß das ganze immer mehr in Frage gestellt wird.
 
 Ich denke mal, mit einem halbwegs anständigen Tri-Chevy muss man sich ja nicht so die Endsorgen machen.
 
 Greetz Tom
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				Moin,
 
 also, ich bin ja nun endlich im besitz aller nötigen papiere für die zulassung auf H-Kennzeichen.
 habe im Gutachten nach §21 c StVZO stehen :"das Fahrzeug ist in einem guten, frisch restauriertem Originalzustand".
 von daher keine Gefahr bei einer Neuregelung.
 da ich ja aber nicht der einzige Oldtimerfahrer in Deutschland bin, kann ich nur sagen, daß ich das ähnlich wie Tom sehe...
 manchmal fragt man sich wirklich, was für Gurken denn alles nen -H kriegen...
 aber letztlich muß man natürlich sehen, daß man jetzt schon gegensteuert... denn die frage ist ja letztlich: wo soll das noch hinführen?
 wie lange wird denn, automobiles Kulturgut hin oder her, privatpersonen noch so eine große steuervergünstigung gewährt werden... schließlich müssen wir alle ja genug zahlen, damit firmenfahrzeuge weiterhin auf die eine oder andere Weise steuerlich grfördert werden können...
 
 also, ich habe ehrlich gesagt kein problkem damit, wenn man etwas genauer hinschaut, was alles so mit nem -H rumfahren kann... aber wir sollten natürlich auch schauen, daß das alles nicht zu weit geht, denn Verkehrssichere Fahrzeuge, die nicht in einem frisch Restaurierten Zustand dastehen, sind ja auch automobiles Kulturgut...
 und schließlich kann man ja auch nicht jede kleine macke im originalzustand mal eben beseitigen, denn dann ist es nicht mehr originalzustand.
 
 wenn jemand was hört, was man dagegen machen kann und will (außer die abgeordneten mit mails und briefen zu nerven, was wir nu schon machen sollten), dann sollten wir das unbedingt hier auch im Forum verbreiten
 
 GuGo
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				HI 8) habe mal eine Mail an das Bundesministerium für Verkehr geschrieben und habe Anwtort erhalten.  :-/
 
 Siehe Anhang!
 
 Sehr geehrter Herr Maier,
 
 vielen Dank für Ihre E-Mail.
 
 Nicht wenige Bürger haben sich aufgrund von Medienberichten zur Zuteilung von
 H-Kennzeichen an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
 gewandt. Gern möchte ich Ihnen hierzu Auskunft geben.
 
 Oldtimer-Fahrzeuge sind wichtige Zeitzeugen der technischen Entwicklung der
 Automobilindustrie. Dieses historische Kulturgut zu erhalten, ist auch ein
 Anliegen der Bundesregierung.
 
 Mit der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom
 22. Juli 1997 (VkBl. 1997 S. 536) wurde eine Betriebserlaubnis für Oldtimer
 eingeführt. Gemäß dieser VO werden nach Erteilung der Betriebserlaubnis für
 Oldtimer bei der Zulassung des Fahrzeuges Oldtimerkennzeichen zugeteilt Wegen
 der Prägung eines *H" am Ende der Nummerfolge auch H-Kennzeichen genannt.
 
 Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum
 Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.
 April 2006 (BGBl I S. 988) wurden in der StVZO die Bedingungen für die Zuteilung
 eines Oldtimerkennzeichens geändert und erheblich vereinfacht. Ab dem 01.03.2007
 wird auf eine besondere Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge verzichtet. Sinn
 dieser Änderung ist, dass zukünftig auch die Prüfingenieure der amtlich
 anerkannten Sachverständigenorganisationen die Gutachten zur Einstufung als
 Oldtimerfahrzeug erstellen dürfen. Es muss nur noch ein Gutachten zur Einstufung
 als Oldtimerfahrzeug vorgelegt werden (§ 23 StVZO neu). Damit erfährt der Bürger
 eine Erleichterung, weil der Zwang, Oldtimerfahrzeuge bei einer Technischen
 Prüfstelle vorzustellen, entfällt. Es wird eine erhebliche Kostenersparnis für
 den Bürger einhergehend mit einer Verwaltungsvereinfachung erreicht.
 
 Eine Verschärfung von Anforderungen ist nicht vorgesehen. Die
 Beurteilungskriterien bleiben, wie bereits 1997 bei der Einführung der
 Oldtimerkennzeichen beschrieben, unverändert erhalten.
 
 Mit freundlichen Grüßen
 Im Auftrag
 
 Gerda Renatus
 
 
 Referat Bürgerservice und Besucherdienst
 Bundesministerium für Verkehr,
 Bau und Stadtentwicklung
 Invalidenstr. 44
 10115 Berlin
 buergerinfo ät bmvbs.bund.de
 Tel.: 01888-300-3060
 Fax: 01888-300-1942
 
 
 >>> BMV Kontaktformular <buergerinfo ät BMVBS.bund.de> 03.08.2006 13:54 >>>
 
 Thilo schrieb......
 
 H-Kennzeichen
 
 
 Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 aus der Zeitschrift "Oldtimer Markt 7/2006" entnehmen wir, dass Sie planen, das
 Kriterium für die H-Zulassung zu verschärfen bzw. unmöglich zu machen.
 
 Meine Freundin und ich haben es vor drei Jahren zum Hobby gemacht, uns einen
 Oldtimer aus dem Jahre 1957 zu kaufen und zu restaurieren. Mit den damit
 verbundenen Regularien wie der H-Zulassung und der damit verbundenen Kosten
 waren wir vertraut und einverstanden.
 
 Wir rechneten uns zusammen, was die Anschaffung eines Fahrzeuges kosten würde
 und die Kosten der Teile, die wir für die Restauration benötigen werden. Unser
 Oldtimer wurde letztes Jahr mit der Zustandsnote  3+  bewertet. Also eine
 eindeutige Verbesserung zu dem ursprüngleichen Zustand von 4. Im letzten Jahr
 haben wir weitere Verbesserungen/Reparaturen erreicht. Diese wollen wir im
 September diesen Jahres mit einer neuen Bewertung bestätigen lassen. Wir rechnen
 fest damit eine Zustandsnote von  2  zu erreichen.
 
 Um dieses Kulturgut, was ein Oldtimer ja ist zu erhalten, benötigt es sehr viel
 Einsatz und Fleiss und natürlich auch Geld. Einige Freunde von uns ergeht es mit
 Ihren Oldtimern genauso, wie uns.
 
 Wir haben nun die Befürchtung und in unserem Falle wird es sicher eintreffen,
 dass durch die "Neuregelung" der H-Kennzeichenregelung, dass die finanziellen
 Mittel nicht mehr ausreichen werden um dieses Kulturgut zu erhalten. Wir werden
 unser Oldtimer verkaufen müssen, wenn wir einen Kunden finden, da die Lage für
 alle "schlechter" wird. Wenn wir, die die Oltimer am Leben erhalten, nicht mehr
 in der Lage sind die Mittel die der Staat von uns fordert, aufzubringen, werden
 wir aufgeben müssen. Dies bedeutet auch der "Markt",wie Zubehörlieferanten,
 usw., der sich in der Zwischenzeit erfreulicherweise !!! gut ausgebildet hat
 wird aufgeben müssen. Die dort eingenommene Umsatzsteuer wird ebenfalls
 versiegen.
 
 Bitte überdenken Sie noch einmal Ihr Vorhaben und ändern Sie an der jetztigen
 Lage nichts. Denken Sie einmal darüber nach, wie Sie noch mehr Leute zu diesem
 Hobby verhelfen können damit der Oldtimer-Markt wächst und neben dem wichtigsten
 Absatzmarkt der "Automobilindustrie" noch größer wird. Da liegt das Potenzial
 verborgen (Siehe auch im Vergleich die USA).
 
 Mit freundlichen Oldtimergrüssen,
 
 Thilo Maier
 
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				Mal was positives.
 
 http://www.oldtimer-info.de/aktuelles/h_kennzeichen_pawelski_2006/bericht.htm
 
 In der Septemberausgabe vom Oldtimer Markt steht auch was drin.
 
 Schallo
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				Puhh :P ich bin so froh, dass die Änderung vom Tisch ist. :D
			
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				PUUH   entfällt...
 
 Hier mal die neuesten Info's von DEUVET:
 http://www.deuvet.de/fakt/hkennzeichen.htm
 
 Danach können alle mit 350er Motor einpacken mit H-Kennzeichen.  Frage wäre noch der Bestandsschutz.
 
 Besonders interessant ist dabei auch die im Forum gestellte Frage nach Autogas Anlagen...
 
 Am Samstag waren übrigens Vertreter des Berliner Senat's auf der Oldtimer-Show, um zu Fragen der Umweltzone Berlin zu Diskutieren.
 Aktueller Stand wird wohl sein:  Mit Fahrtenbuch zunächst 1000 KM p.a. mit dem Oldtimer innerhalb der Umweltzone, später 500 KM...
 Gäste von "weiter her" sind von der Plaketten-Regelung frei gestellt.
 (https://www.tri-chevy-forum.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.BelAir-57.de%2FForum%2FOldtimer-Show.jpg&hash=08302aaca9c485f84fe92d817f4d372e0a2215bd)
 
 Greeetz, Tom