Tri-Chevy-Forum
Marktplatz => Teile- Suche => Thema gestartet von: Hardtop51 am 01. 02. 2015, 09:59:58
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Erledigt
Danke für Eure Hilfe
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1: Wenn man eine Auktion abbricht sollte immer ein Freund der Höchstbietende sein
2: Wenn Schadensersatz dann nicht in der Höhe. Die Höhe ist nur toll für die Gebühren des Anwalts
3: Vor Zahlung steht die Verhandlung
4: Wenn du jetzt plötzlich einen Entsorgunsgnachweis aus dem Hut zauberst könnte das für mehrere Personen zum Problem werden
5: Wenn der Anwalt der Gegenseite das liest erst recht...
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Erledigt !
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Nachdem ein Richter einem Anwalt recht gegeben hat springen andere da nun auf.
Recht ist Auslegunsg- und Richtersache nicht gesunder Menschenverstand
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Ja , genau das ist es - absolut absurd >:(
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Das ist dan wohl doof gelaufen, Diesen Richterspruch gab es letztens tatsächlich das der damals höchstbietende angeblich derzeit rechtmäßiger Besitzer gewesen ist und den Schwacke-wert des Autos eingeklagt hat.
Was dir vieleicht hilft ist das dieser Anwalt gewerbsmäßige Abzocke betriebt, Google den mal, Wenn das so ist dan rasselt der mit den Ketten und hofft nach ausreichend Einschüchterung vobn einem gewissen Anteil der Beklagten Geld zu erhalten, ernsthafte Konsequenzen kommen aber nicht den sein Amtsgericht müsste ja Täglich von Ihm beauftragt werden, Das Amstgericht schaut sich soetwas 3 oder 4x an und erwartet dan nachbesserung in den Umgangsformen, und er hätte tatsächlich höchstbietender im Moment des Abbruches sein müssen.
Erstes Indiez auf Abzocke ist wenn Du ihm ein ein Einschreiben mit Rückantwort, also kein Einwurf einschreiben, schickst Kommt das wieder zurück hat er sich schon verraten.
Ich spreche aus erfahrung, mit Hat damals Melango oder B2B shopping, 2x 250,-€ für je ein Jahr und das verlängerungsjahr Abbo abnehmen wollen.
Grüße
Markus lass uns mal wissen wie es weitergeht Bernahrdt
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Was ist mit dem fliegenden Händler, hat der dir keinen Entsorgungsnachweis oder Quittung ausgestellt? Gibts da keine Anwaltsmusterschreiben für solche Fälle?
Passiert doch tausendfach täglich bei Ebay das Sachen raus genommen werden weil sie nicht mehr verfügbar sind. Falls du rechtschutzversichert bist solltest du den nächsten Schritt mit einem Anwalt ab sprechen. Bei der deutschen Rechtssprechung kommt man mit gesundem Menschenverstand und Moralvorstellungen nicht weit.
Viel Glück