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Zulassungsstelle FFB verweigert Zulassung trotz Tüv Gutachten

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redrock72:
Hallo zusammen,

unglaublich - aber vielleicht kann mir jemand helfen.

Mein 57 Bel Air Coupe hat das Gutachten des TÃœV für die Zulassung  als Oldtimer und das Ausnahmegutachten - ohne Mängel - für die Verkehrssicherheit. Zusammen mit der evb vom ADAC wollte ich nun gestern den Chevi zulassen.  Der Niederlassungsleiter der Zulassungsstelle in FFB forderte ein Extraschreiben des ADAC für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung des TÃœV ???!!
Ohne dieses wird der Chevy nicht zugelassen - ich telefonierte am Tresen mit dem ADAC (Oldtimerversicherung) die mir sagten, die haben so etwas noch nie gehört - da würde sich wohl die Zulassungsstelle quer stellen und mich schikanieren >:( (haben die  sogar nochmal auf meinem AB gesprochen!) Auf diese Aussage des ADAC sagte man mir ich solle mir eine andere Versicherung suchen, die mir das ausstellen würde !!!  Der ADAC und der TÃœV (Aussage des Beamten: TÃœV ist doch nur ein Verein - der hat nichts zu bestimmen ???) sind also nicht kompetent genug.
Als ich erwiderte die Zulassungsstelle kann mir doch nicht vorschreiben welche Versicherung ich zu nehmen habe wurde mir Hausverbot angedroht und das mein Fahrzeug nie zugelassen wird !!
Hat vielleicht jemand Erfahrung mit diesem Thema gemacht ?? - speziell Zulassungsstelle FFB.
Grüße redrock72

Tom:
Moin... 

Zuweilen recht seltsam...  warum der Herr auch immer umgehalten war...

Mach doch im Kurzen AMTSDEUTSCH:

Ich bitte um Erteilung eines rechtmittelfähigen Bescheides zur Ablehung bis [Datum].
Erhalte ich den Bescheid nicht, werde ich eine Untätigkeitsbeschwerde einreichen.

Dann MUSS er ja Begründen, aufgrund welcher Rechtslage er meint, die Zulassung zu verweigern.

Hat bisher jeder Beamte verstanden.  Zeugen mitnehmen ;-)

Viele Grüße
Tom


redrock72:
Morgen Tom,

das hört sich ja schon mal gut an - wird der Willkür des Beamten wohl Einhalt gebieten. :=S
Habe eben nochmals mit dem ADAC telefoniert, die mir klar zu verstehen gegeben haben - wenn ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis, eines Ausnahmegutachten nach §70 StVZO und das Gutachten für die Einstufung als Oldtimer vorliegt was ja der Fall ist, muss die Zulassungsstelle dieses Fahrzeug zulassen - die Versicherung wird ja nur nach eben diesen Vorlagen abgeschlossen.

Also reine Beamtenwillkür !!!

Aber danke für die schnelle Formulierungshilfe.

Will endlich auf Treffen fahren !!!

Grüße redrock72

Tom:
Gerne doch...   :=S

Es gibt immer welche, die ihre persönlichen Befindlichkeiten zum "Lieber Gott"-Modus hochspielen.

Letztendlich:  Nur nicht aufregen...  dann biste schnell der Verlierer.

Wenn er ablehnt, soll er es begründen, und damit hat er entweder nen konkreten Paragrafen...
...  oder bewegt sich etwas im Bereich von Willkür ...

Zur Sache:  Das Gutachten zur Zulassung haste,  eine EVB (Versicherungs-Nr.), deinen Ausweis, und ggf. die Zollpapiere, wenn aus dem Ausland.
                   Und was hat er denn an der Ausnahme-Genehmigung eines Vereidigten Sachverständigen zu maulen ?   
                   Soll er den Paragrafen vorlegen.

Aber auch er hat nen Dienstherren... und ggf.  Ist ne Untätigkeitsbeschwerde oder "anderes Disziplinarisches" recht ungern genommen, in der Zeit is nix mit Beförderungen oder Gehaltsgruppen ;-)       
Mal im Vorfeld raus finden, wer über ihm sitzt.

cj2av8:
kann es sein das es eine PKW EVB war und keine Oldi EVB - eh man den ganzen Weltschmerz über
das System in dem man so bequem lebt vollständig ausschüttet?

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