Tri-Chevy-Forum

Karrosserie und alles um liebe Blech => 57 Model => Thema gestartet von: Albert am 01. 11. 2020, 09:21:12

Titel: TÃœV Probleme wegen der Scheiben
Beitrag von: Albert am 01. 11. 2020, 09:21:12
Hallo zusammen,

die Restauration meines BelAir´s ist nun weitgehend abgeschlossen und es stand der unvermeidliche Besuch beim TÜV an. War auch soweit kein Problem, nur wegen den fehlenden Prüfzeichen an der Heckscheibe und an den Seitenscheiben gabs Diskussionen. Offensichtlich sind diese ab 1.4.1957 Pflicht. Der Prüfer hat nun in den Prüfbericht zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem §21 unter zusätzliche Bemerkungen folgenden Satz eingetragen: Geschätzte Erstzulassung auf Grundlage von Ausstattungsmerkmalen 1. Quartal 1957. Da wirds wohl wiedr Stress mit der Zulassungsstelle geben.
Wie war das bei eurer Abnahme?

Viele Grüße
Albert
Titel: Re: TÃœV Probleme wegen der Scheiben
Beitrag von: Katana248 am 01. 11. 2020, 16:23:04
War bei mir gar kein Thema. Bzw. wurde gar nicht diskutiert. Ausserdem geht das 1. Quartal bis zum 31.3. Damit wärst du sauber.
Titel: Re: TÃœV Probleme wegen der Scheiben
Beitrag von: Chev57Dortmund am 01. 11. 2020, 17:50:32
War bei mir auch kein Thema. Hast du mal die Vin entschlüsselt? Meiner ist z.B. Ende 56 vom Band gelaufen. Bei den Ami ist das neue Modelljahr zu der Zeit immer im Herbst gestartet.
Titel: Re: TÃœV Probleme wegen der Scheiben
Beitrag von: AndreasK am 02. 11. 2020, 10:46:52
hab ich auch noch nie gehört.
Meiner ist von 1958 und hat auch keine Prüfzeichen. Hat auch noch nie einer nach gefragt.

Es ist halt immer wieder überraschend was denen so alles einfällt.  ::) ;)

Grüße Andreas
Titel: Re: TÃœV Probleme wegen der Scheiben
Beitrag von: elwood-63 am 02. 11. 2020, 15:05:31
...und was soll das für eine Nr. sein ?
etwa KBA bei einem 57er ??

Vergiss es und geh möglichst schnell anmelden.

Bei unserer Zulassungsstelle hat sich die Chefin eingebildet, sie
mache jetzt coronabedingt keine Zulassungen von Zweitwagen, Oldtimern und Motorrädern.

Für das Datum der Erstzulassung sollen sie halt 1.1.57 schreiben.

Die Vin-nr. kann möglicherweise sogar den Herstellungstag hergeben und irgendwann danach ist die Erstzulassung.