Gerne doch...
Es gibt immer welche, die ihre persönlichen Befindlichkeiten zum "Lieber Gott"-Modus hochspielen.
Letztendlich: Nur nicht aufregen... dann biste schnell der Verlierer.
Wenn er ablehnt, soll er es begründen, und damit hat er entweder nen konkreten Paragrafen...
... oder bewegt sich etwas im Bereich von Willkür ...
Zur Sache: Das Gutachten zur Zulassung haste, eine EVB (Versicherungs-Nr.), deinen Ausweis, und ggf. die Zollpapiere, wenn aus dem Ausland.
Und was hat er denn an der Ausnahme-Genehmigung eines
Vereidigten Sachverständigen zu maulen ?
Soll er den Paragrafen vorlegen.
Aber auch er hat nen Dienstherren... und ggf. Ist ne Untätigkeitsbeschwerde oder "anderes Disziplinarisches" recht ungern genommen, in der Zeit is nix mit Beförderungen oder Gehaltsgruppen ;-)
Mal im Vorfeld raus finden, wer über ihm sitzt.