Autor Thema: DB Werte.....  (Gelesen 19980 mal)

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diplov8andi

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Re: DB Werte.....
« Antwort #20 am: 06. 11. 2013, 21:25:09 »
Hab diese Probleme mit meinem Tüver auch erst durchgekaut.
Das schwierige mit dem H Kennzeichen ist, das der Tüver schon bestimmte Sachen (z.B. Scheibenbremsen) abnehmen kann aber eben nicht muss.
Und es mittlerweile einfach so ist das sich eben kein Tüver den Schuh anzieht und für etwas den Kopf hinhält, für etwas das nicht 100%ig ist.
Würd ich als Tüver auch nicht...
Um die DB-Werte wirst du nicht rumkommen.
Würde mal evtl. in die Schalldämpfer mehr Dämpfungswolle einbauen, wenn du die Möglichkeit hast.

Gruß ANDI

Mr.409

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Re: DB Werte.....
« Antwort #21 am: 06. 11. 2013, 22:36:55 »
also mit der Kühlerfigur ist doch totaler Quatsch, da dreht sich mir der Magen um, wirklich.

Es gibt da eine ganz klare Regelung was welches Baujahr noch haben darf, weil es dieses Dinge auch damlals gab, oder auch nicht gab, wie z.b Beckengurte, oder auch kein Anschnallgurte, Einkammerrückleuchte usw. Keine Heizung usw, usw.

Erzähl mal einen MB-Gullwingbesitzer er soll die Flügelzentralmutter an seiner Stahlfelge abmachen, da zu gefährlich im heutigen Strassenverkehr  ???

Such dir bloß einen anderen Prüfer, bitte

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gallo1405

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Re: DB Werte.....
« Antwort #22 am: 07. 11. 2013, 00:41:00 »
Hey Klaus! Geile Info, Dankeeee ????
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V8

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Re: DB Werte.....
« Antwort #23 am: 07. 11. 2013, 08:08:55 »
Hallo Thomas,
ich kann dir auch nur den Rat geben,  eine andere TÃœV Station aufzusuchen. Erkundige dich aber vorher (bei dir ist es wohl der TÃœV Süd), an welchen Prüfstellen  Fachleute für Oldtimer sind. Ruf dazu einfach die Zentrale vom TÃœV Süd an. Wenn dir der Prüfer, wie es in deinem Fall ja wohl ist, nicht wohlgesonnen ist, rennst Du nur gegen Mauern. Es gibt genug Prüfer die sich freuen, so ein altes Schätzchen zu untersuchen und die fair gegenüber uns Kunden sind.

Gruß…..Klaus
Nehme die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht

T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #24 am: 07. 11. 2013, 16:11:05 »
Zitat von: Mr.409 am Heute um 20:02:20
Mein Gott, wo wohnst du den 
Kühlerfigur ist Zeitgenössisch, und somit absolut zulässig.

Ist ja nicht auszuhalten   

such dir doch einfach mal einen anderen Tüv-Prüfer..........

Ach das ist mein Fünfter us car und immer der selbe Scheiß, mittlerweile seh ich das ganze sportlich! Der Tuver ist ein Kumpel von meinem Dekra Freund, die Werte müssen noch 4 dB runter

Zeitgenössisch interessiert nicht mehr, die Kühlerfigur muss abklappar sein und die Schrauben meiner Kennzeichen gehen auch nicht weil sie ebenfalls zu spitz sind, ist kein Scheiß!

Außerdem müssen bei der nächsten hauptuntersuchung die schon eingetragenen Felgen runter, ein anderer Luftfilter weil edelschrott darauf steht, die Bremsscheiben durch Trommel ersetzt werden..........

Ist das wieder alles geil, zum nächsten TÜV komm ich zu euch aber danke für eure Anteilnahme:-)

T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #25 am: 07. 11. 2013, 16:28:00 »
Hallo Thomas,
ich kann dir auch nur den Rat geben,  eine andere TÃœV Station aufzusuchen. Erkundige dich aber vorher (bei dir ist es wohl der TÃœV Süd), an welchen Prüfstellen  Fachleute für Oldtimer sind. Ruf dazu einfach die Zentrale vom TÃœV Süd an. Wenn dir der Prüfer, wie es in deinem Fall ja wohl ist, nicht wohlgesonnen ist, rennst Du nur gegen Mauern. Es gibt genug Prüfer die sich freuen, so ein altes Schätzchen zu untersuchen und die fair gegenüber uns Kunden sind.

Gruß…..Klaus


Servus zusammen,

die Lautstärke muss ich einhalten, es war ja auch wirklich zu laut! Für die Phone Messung ist der Prüfer ok aber für die Hauptuntersuchung kannst den wirklich vergessen! Es läuft ja auch alles auf freundschaftlicher Basis nach Feierabend! DB Wert ist dB Wert, zumindest muss der ungefähr passen sonst hab ich gleich wieder Ärger, bescheißen nützt da nix! Aber der nächste TÜV wird schwierig mit Gewindefahrwerk, Alufelgen und Scheibenbremsen :-).

LG, Thomas

T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #26 am: 08. 11. 2013, 12:11:27 »
Habe das noch gefunden. Vielleich hilft es dir...

Näheres bestimmt in Deutschland § 49 StVZO. Im Fahrzeugbrief eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschgrenzwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit wurde der für Neufahrzeuge zulässige Höchstwert bereits mehrfach abgesenkt. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen Grenzwert einhalten (Bestandsschutz).

Standgeräusch


Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung

Das anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[1]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.

Hi, sag mal wo hast du denn den Text her, ich finde den nirgends?

LG, Thomas

T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #27 am: 08. 11. 2013, 12:50:13 »
Nochmal ich,

hat den noch jemand ein Datenblatt für einen 1956 210, mich intressiert eigentlich nur die Höhe des DB wert, würde mich freuen.....

LG, Thomas

V8

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Re: DB Werte.....
« Antwort #28 am: 08. 11. 2013, 16:40:18 »
Hallo Thomas, schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch

Ansonsten googeln mit Geräuschgrenzwerte oder Fahrgeräusch Pkw usw.
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frattti

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Re: DB Werte.....
« Antwort #29 am: 08. 11. 2013, 18:12:58 »
Zitat:

"Es gibt genug Prüfer die sich freuen, so ein altes Schätzchen zu untersuchen und die fair gegenüber uns Kunden sind."

Ganz richtig! Und die es wertschätzen, wenn man ein solches Fahrzeug so original wie möglich erhalten möchte.
Diesem Prüfer, der mir vorschreibt, meine Haubenornamente zu entfernen würde ich meine Einkammerrückleuchten zeigen.

Der sähe mich nie wieder.

Gruß
Andreas

frattti

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Re: DB Werte.....
« Antwort #30 am: 08. 11. 2013, 18:19:40 »
Fast hätte ich's vergessen:

Unser Bel Air hat am Freitag die historische Einstufung als Oldtimer bekommen (§ 23) !!! ;D

Am Montag war ich beim Landesbetrieb Verkehr und habe meinen erweiterten Fahrzeugschein für meine rote 07 abgeholt.
Nun kann es losgehen!
Schade nur, daß der Winter bevorsteht. :-\

 

Hessenchevy57

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Re: DB Werte.....
« Antwort #31 am: 08. 11. 2013, 22:21:44 »
Hallo Frattti, das sind doch gute Nachrichten.
Glückwunsch.
p.s. der nächste Frühling kommt bestimmt. ;)


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