Autor Thema: Auslandseinatz  (Gelesen 4398 mal)

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hot_rod_race

  • Tri-Chevy Fan
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Auslandseinatz
« am: 01. 01. 1970, 01:00:00 »
Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten, sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
*
Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.

Das Rote 07-Kennzeichen ist in folgenden Ländern zulässig:

Andorra
Bahrain
Belarus
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Brasilien
Bulgarien
Elfenbeinküste
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Großbritannien
Guyana
Iran
Irland
Israel
Italien


Jugoslawien (neu)
Kasachstan
Kongo
Kroatien
Kuba
Kuwait
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Marokko
Mazedonien
Monaco
Niederlande
Niger
Norwegen
Österreich
Pakistan
Philippinen
Polen


Portugal
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Senegal
Seychellen
Simbabwe
Slowakei
Slowenien
Spanien
Südafrika
Tadschikistan
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Usbekistan

Die Zulassung von Oldtimern mit Rotem 07-Kennzeichen ist in den o.g. Ländern nach Internationalem Recht gültig. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass Probleme vor Ort auftreten. Diese beruhen auf Unkenntnis der Rechtslage seitens der Ordnungskräfte in den einzelnen Staaten. Es empfiehlt sich daher ein Info-Blatt des DEUVET in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Dies kann in problematischen Situationen den Ordnungskräften vor Ort zur Klärung vorgelegt werden. Die Infos sind in der Geschäftsstelle des DEUVET erhältlich.

Die Rechtslage schützt auch in diesen Ländern nicht vor Schikanen der dortigen Polizei- und Ordnungskräfte.
is direkt von der deuvet seite


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