Autor Thema: DB Werte.....  (Gelesen 19995 mal)

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T.d75

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DB Werte.....
« am: 21. 10. 2013, 11:04:54 »
Hallo zusammen,

Mein Problem ist das mich die Polizei angehalten hat und 119db gemessen haben will :=S Ohne Zweifel das Auto ist zu laut, ich hab 2 Töpfe bestellt bin mir aber jetzt schon sicher das die eingetragenen 80db überschritten werden. Was ist den bei euch eingetragen? 80 dB kommt mir verdammt wenig vor und kein TÜV wird eine höhere Zahl eintragen, heißt es zumindest!

Habt ihr ne Idee außer 12 Töpfe unters Auto zu Schrauben?

LG, Thomas

Chev57Dortmund

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Re: DB Werte.....
« Antwort #1 am: 21. 10. 2013, 17:09:31 »
Ich finds grad nicht aber die zulässige Lautstärke ist abhängig vom Baujahr des Fahrzeugs und so allgemein nicht als richtig oder falsch zu deklarieren.
Da gibts ne Baujahrsgrenze bis zu der gar keine Regelung gilt, deswegen sind die alten Harleys auch jenseits von Gut und Böse.
Hast du gar keine Dämpfer drunter?   

Hessenchevy57

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Re: DB Werte.....
« Antwort #2 am: 21. 10. 2013, 20:35:53 »
Donnerwetter 119 db ist ne Hausnummer...... :=S
Bei mir sind Standgeräusch 89db und im Fahrbetrieb 85db so meine ich eingetragen.
Selbst bei meiner Harley  Earley Shovelheat waren 102 eingetragen und das war schon brutal, einfach nur Dragpipes dran, aber 119 ist echt krass.



T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #3 am: 21. 10. 2013, 20:51:14 »
Ich finds grad nicht aber die zulässige Lautstärke ist abhängig vom Baujahr des Fahrzeugs und so allgemein nicht als richtig oder falsch zu deklarieren.
Da gibts ne Baujahrsgrenze bis zu der gar keine Regelung gilt, deswegen sind die alten Harleys auch jenseits von Gut und Böse.
Hast du gar keine Dämpfer drunter?

Hi, danke für eure Antworten, Dämpfer naja sind paar magnaflow drunter würde ich aber jetzt nicht unbedingt als Dämpfer bezeichnen :) Ich habe paar magnaflow bestellt und mal sehen was rauskommt? 119db kann ich aber auch nicht so recht glauben, das Auto ist zu laut und die beiden Polizisten waren ok, normalerweise hätten sie die Plakette entfernt!!ich habe vielleicht eine Lösung gefunden das ich doch noch mehr dB eingetragen bekomme, mal sehen?


T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #4 am: 21. 10. 2013, 20:57:55 »
Donnerwetter 119 db ist ne Hausnummer...... :=S
Bei mir sind Standgeräusch 89db und im Fahrbetrieb 85db so meine ich eingetragen.
Selbst bei meiner Harley  Earley Shovelheat waren 102 eingetragen und das war schon brutal, einfach nur Dragpipes dran, aber 119 ist echt krass.

Im stand waren es 91db, die haben die Messung auch nicht korrekt ausgeführt. Sie haben mich gefragt ob ich das möchte aber da ich eh verloren hatte habe ich drauf verzichtet, hätte nix gebracht.
Bin mal gespannt wie es weitergeht...... Ach ja hab das Auto heute nur mit krümmer laufen lassen, war aber auch kein großer Unterschied mehr :-)

diplov8andi

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Re: DB Werte.....
« Antwort #5 am: 21. 10. 2013, 21:56:49 »
119db ???
Da stimmt doch irgendwas nicht...
Also das menschliche Gehör nimmt 10db mehr als ungefähr doppelt so laut wahr.
Das würde dann bedeuten das dein Auto dreimal so laut ist wie ne alte Shovel.
Da würdest du dich ja schon fast in der Schmerzgrenze fürs menschliche Gehör bewegen.
Wenn man tatsächlich mit dieser Lautstärke unterwegs ist, dann braucht man sich auch nicht wundern, wenn man dann die Polizei an der Backe hat.
Ich würde erstmal nochmal nachmessen oder vom Tüver nachmessen lassen.
Schöne Grüße

FinDoctor

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Re: DB Werte.....
« Antwort #6 am: 22. 10. 2013, 17:56:26 »
da kann ich DiploAndi nur beipflichten....ein Düsenjet hat wohl etwas über  120dB.....
außer du fährst Nitromethan oder hast irgendwo ´ne Düse verbaut?....  ;-)
die haben bestimmt irgendwo einen Fehler gemacht....
es grüßt

FinDoctor
Stefan
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T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #7 am: 22. 10. 2013, 20:20:30 »
So war heute beim Kumpel der ist Gutachter bei der Dekra, 104 dB haben wir gemessen. Ist zu laut keine frage! Mein Problem ist aber das ich im stand 78 dB und im Fahrbetrieb 80 dB eingetragen habe. Wie soll ich den das erreichen , kein Mensch wird mir die dB Zahl im Schein anderst eintragen!

Was soll ich den jetzt machen? Das könnte ein echtes Problem werden!

LG Thomas

diplov8andi

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Re: DB Werte.....
« Antwort #8 am: 22. 10. 2013, 21:18:51 »
104dB...das glaub ich schon eher.
Was hast denn für nen Motor drin, was ist an dem Motor gemacht???
Wie sieht die Auspuffanlage aus (Durchmesser, Dämpfer, Fächerkrümmer)?
Gruß ANDI

V8

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Re: DB Werte.....
« Antwort #9 am: 22. 10. 2013, 21:46:26 »
bei mir sind 82 dB als Standgeräusch und 98 dB bei 3600U/min als Fahrgeräusch eingetragen.

Als die 80 dB im Fahrbetrieb, die bei dir eingetragen sind, sind niemals zu erreichen. Da stimmt etwas nicht..... ???
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V8

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Re: DB Werte.....
« Antwort #10 am: 22. 10. 2013, 21:56:07 »
Habe das noch gefunden. Vielleich hilft es dir...

Näheres bestimmt in Deutschland § 49 StVZO. Im Fahrzeugbrief eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschgrenzwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit wurde der für Neufahrzeuge zulässige Höchstwert bereits mehrfach abgesenkt. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen Grenzwert einhalten (Bestandsschutz).

Standgeräusch

Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung

Das anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[1]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
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T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #11 am: 23. 10. 2013, 06:27:40 »
Habe das noch gefunden. Vielleich hilft es dir...

Näheres bestimmt in Deutschland § 49 StVZO. Im Fahrzeugbrief eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschgrenzwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit wurde der für Neufahrzeuge zulässige Höchstwert bereits mehrfach abgesenkt. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen Grenzwert einhalten (Bestandsschutz).

Standgeräusch

Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung

Das anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[1]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.


Danke V8,

damit kann ich was anfangen, das ist genau das was der TÜV am Telefon gesagt hat. Die von der Dekra haben echt keine Ahnung bei uns, mein Kumpel ist Gutachter und darf die Messung nicht selbst machen, sein Kollege der die Messung gemacht hat besteht darauf das die Werte genau eingehalten werden müssen. Fahr ich mal zum TÜV, dann schauen wir weiter........

chevy_56

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Re: DB Werte.....
« Antwort #12 am: 23. 10. 2013, 09:11:20 »
ich danke auch, Klaus  :)
Gruß Norbert 
 -
Red Baron

T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #13 am: 23. 10. 2013, 15:18:04 »
Habe das noch gefunden. Vielleich hilft es dir...

Näheres bestimmt in Deutschland § 49 StVZO. Im Fahrzeugbrief eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschgrenzwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit wurde der für Neufahrzeuge zulässige Höchstwert bereits mehrfach abgesenkt. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen Grenzwert einhalten (Bestandsschutz).

Standgeräusch

Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung

Das anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[1]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.

Super V8,

dein Text hat mich echt weitergebracht, jetzt kann sich sogar der Dekra Hengst an den Paragraph erinnern :-)

DANKE

T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #14 am: 23. 10. 2013, 15:20:20 »
Allen anderen natürlich auch danke! Hätte echt schon Angst das ich 6 Töpfe auf jeder Seite verbauen muss :-)


LG Thomas

V8

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Re: DB Werte.....
« Antwort #15 am: 23. 10. 2013, 16:36:55 »
Hallo Thomas,
halte uns mal auf dem Laufenden wie das so weitergeht mit deinen dB Werten........

Gruß Klaus
Nehme die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht

T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #16 am: 23. 10. 2013, 18:50:17 »
Hallo Thomas,
halte uns mal auf dem Laufenden wie das so weitergeht mit deinen dB Werten........

Gruß Klaus

Das mach ich Klaus, Montag werden die Töpfe reingebraten dann werde ich Dienstag oder Mittwoch zum TÜV fahren. Wir werden sehen.......

LG, Thomas

T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #17 am: 28. 10. 2013, 20:16:41 »
Hallo Thomas,
halte uns mal auf dem Laufenden wie das so weitergeht mit deinen dB Werten........

Gruß Klaus


Also alles was ich bis jetzt sagen kann ist das es wohl keine einheitliche Gesetzgebung in D gibt!

LG, Thomas

T.d75

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Re: DB Werte.....
« Antwort #18 am: 06. 11. 2013, 19:53:15 »
Hallo Gemeinde,

die Ergebnisse der neusten phone Messung, das Auto ist immer noch zu laut! Was noch viel besser ist, alle Mann bitte die Kühlerfiguren abschrauben, sie sind nicht zulässig weil sie nicht abklappar sind und außerdem zu spitz!!

Ich halte das alles nicht mehr aus :-)

LG,Thomas

Mr.409

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Re: DB Werte.....
« Antwort #19 am: 06. 11. 2013, 20:02:20 »
Mein Gott, wo wohnst du den  ;D
Kühlerfigur ist Zeitgenössisch, und somit absolut zulässig.

Ist ja nicht auszuhalten  ;)  ;D

such dir doch einfach mal einen anderen Tüv-Prüfer..........

« Letzte Änderung: 06. 11. 2013, 20:04:42 von Mr.409 »
Make some paper wings and learn to fly
If there's no tomorrow
Burn your paper wings and say goodbye


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