Tach auch...
Sech mal... wenn ich das Lese, geht mir das WORT EU durch den Kopf. Und da waren doch SOO Weise, die sagten, was in einem EU-Land erlaubt ist...
Also, ohne daß ich im Moment das genaue Gesetz beziffern kann, stellt ich die Frage, WENN es in einem EU-Land bereits zugelassen ist, darf dann der Doitsche Beamte (Angestelle einer Anstalt der Art) eigentlich entscheiden, daß das HIER nicht so ist ?
Wozu ham wir den da EU-Papiere ? ;-)
Will sagen, ich bin mir sicher, daß die ANLAGE als solches in jedem Fall anzuerkennen wäre, Frage bliebe H. Gab es da schon eine entsprechende Zulassung als Historic ?
Greetz Tom