Tri-Chevy-Forum

Tuning, Modifikationen und Umbauten => Motor-Umbauten => Thema gestartet von: T.d75 am 21. 10. 2013, 11:04:54

Titel: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 21. 10. 2013, 11:04:54
Hallo zusammen,

Mein Problem ist das mich die Polizei angehalten hat und 119db gemessen haben will :=S Ohne Zweifel das Auto ist zu laut, ich hab 2 Töpfe bestellt bin mir aber jetzt schon sicher das die eingetragenen 80db überschritten werden. Was ist den bei euch eingetragen? 80 dB kommt mir verdammt wenig vor und kein TÜV wird eine höhere Zahl eintragen, heißt es zumindest!

Habt ihr ne Idee außer 12 Töpfe unters Auto zu Schrauben?

LG, Thomas
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: Chev57Dortmund am 21. 10. 2013, 17:09:31
Ich finds grad nicht aber die zulässige Lautstärke ist abhängig vom Baujahr des Fahrzeugs und so allgemein nicht als richtig oder falsch zu deklarieren.
Da gibts ne Baujahrsgrenze bis zu der gar keine Regelung gilt, deswegen sind die alten Harleys auch jenseits von Gut und Böse.
Hast du gar keine Dämpfer drunter?   
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: Hessenchevy57 am 21. 10. 2013, 20:35:53
Donnerwetter 119 db ist ne Hausnummer...... :=S
Bei mir sind Standgeräusch 89db und im Fahrbetrieb 85db so meine ich eingetragen.
Selbst bei meiner Harley  Earley Shovelheat waren 102 eingetragen und das war schon brutal, einfach nur Dragpipes dran, aber 119 ist echt krass.


Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 21. 10. 2013, 20:51:14
Ich finds grad nicht aber die zulässige Lautstärke ist abhängig vom Baujahr des Fahrzeugs und so allgemein nicht als richtig oder falsch zu deklarieren.
Da gibts ne Baujahrsgrenze bis zu der gar keine Regelung gilt, deswegen sind die alten Harleys auch jenseits von Gut und Böse.
Hast du gar keine Dämpfer drunter?

Hi, danke für eure Antworten, Dämpfer naja sind paar magnaflow drunter würde ich aber jetzt nicht unbedingt als Dämpfer bezeichnen :) Ich habe paar magnaflow bestellt und mal sehen was rauskommt? 119db kann ich aber auch nicht so recht glauben, das Auto ist zu laut und die beiden Polizisten waren ok, normalerweise hätten sie die Plakette entfernt!!ich habe vielleicht eine Lösung gefunden das ich doch noch mehr dB eingetragen bekomme, mal sehen?

Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 21. 10. 2013, 20:57:55
Donnerwetter 119 db ist ne Hausnummer...... :=S
Bei mir sind Standgeräusch 89db und im Fahrbetrieb 85db so meine ich eingetragen.
Selbst bei meiner Harley  Earley Shovelheat waren 102 eingetragen und das war schon brutal, einfach nur Dragpipes dran, aber 119 ist echt krass.

Im stand waren es 91db, die haben die Messung auch nicht korrekt ausgeführt. Sie haben mich gefragt ob ich das möchte aber da ich eh verloren hatte habe ich drauf verzichtet, hätte nix gebracht.
Bin mal gespannt wie es weitergeht...... Ach ja hab das Auto heute nur mit krümmer laufen lassen, war aber auch kein großer Unterschied mehr :-)
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: diplov8andi am 21. 10. 2013, 21:56:49
119db ???
Da stimmt doch irgendwas nicht...
Also das menschliche Gehör nimmt 10db mehr als ungefähr doppelt so laut wahr.
Das würde dann bedeuten das dein Auto dreimal so laut ist wie ne alte Shovel.
Da würdest du dich ja schon fast in der Schmerzgrenze fürs menschliche Gehör bewegen.
Wenn man tatsächlich mit dieser Lautstärke unterwegs ist, dann braucht man sich auch nicht wundern, wenn man dann die Polizei an der Backe hat.
Ich würde erstmal nochmal nachmessen oder vom Tüver nachmessen lassen.
Schöne Grüße
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: FinDoctor am 22. 10. 2013, 17:56:26
da kann ich DiploAndi nur beipflichten....ein Düsenjet hat wohl etwas über  120dB.....
außer du fährst Nitromethan oder hast irgendwo ´ne Düse verbaut?....  ;-)
die haben bestimmt irgendwo einen Fehler gemacht....
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 22. 10. 2013, 20:20:30
So war heute beim Kumpel der ist Gutachter bei der Dekra, 104 dB haben wir gemessen. Ist zu laut keine frage! Mein Problem ist aber das ich im stand 78 dB und im Fahrbetrieb 80 dB eingetragen habe. Wie soll ich den das erreichen , kein Mensch wird mir die dB Zahl im Schein anderst eintragen!

Was soll ich den jetzt machen? Das könnte ein echtes Problem werden!

LG Thomas
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: diplov8andi am 22. 10. 2013, 21:18:51
104dB...das glaub ich schon eher.
Was hast denn für nen Motor drin, was ist an dem Motor gemacht???
Wie sieht die Auspuffanlage aus (Durchmesser, Dämpfer, Fächerkrümmer)?
Gruß ANDI
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: V8 am 22. 10. 2013, 21:46:26
bei mir sind 82 dB als Standgeräusch und 98 dB bei 3600U/min als Fahrgeräusch eingetragen.

Als die 80 dB im Fahrbetrieb, die bei dir eingetragen sind, sind niemals zu erreichen. Da stimmt etwas nicht..... ???
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: V8 am 22. 10. 2013, 21:56:07
Habe das noch gefunden. Vielleich hilft es dir...

Näheres bestimmt in Deutschland § 49 StVZO. Im Fahrzeugbrief eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschgrenzwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit wurde der für Neufahrzeuge zulässige Höchstwert bereits mehrfach abgesenkt. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen Grenzwert einhalten (Bestandsschutz).

Standgeräusch

Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung

Das anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[1]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 23. 10. 2013, 06:27:40
Habe das noch gefunden. Vielleich hilft es dir...

Näheres bestimmt in Deutschland § 49 StVZO. Im Fahrzeugbrief eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschgrenzwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit wurde der für Neufahrzeuge zulässige Höchstwert bereits mehrfach abgesenkt. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen Grenzwert einhalten (Bestandsschutz).

Standgeräusch

Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung

Das anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[1]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.


Danke V8,

damit kann ich was anfangen, das ist genau das was der TÜV am Telefon gesagt hat. Die von der Dekra haben echt keine Ahnung bei uns, mein Kumpel ist Gutachter und darf die Messung nicht selbst machen, sein Kollege der die Messung gemacht hat besteht darauf das die Werte genau eingehalten werden müssen. Fahr ich mal zum TÜV, dann schauen wir weiter........
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: chevy_56 am 23. 10. 2013, 09:11:20
ich danke auch, Klaus  :)
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 23. 10. 2013, 15:18:04
Habe das noch gefunden. Vielleich hilft es dir...

Näheres bestimmt in Deutschland § 49 StVZO. Im Fahrzeugbrief eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschgrenzwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit wurde der für Neufahrzeuge zulässige Höchstwert bereits mehrfach abgesenkt. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen Grenzwert einhalten (Bestandsschutz).

Standgeräusch

Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung

Das anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[1]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.

Super V8,

dein Text hat mich echt weitergebracht, jetzt kann sich sogar der Dekra Hengst an den Paragraph erinnern :-)

DANKE
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 23. 10. 2013, 15:20:20
Allen anderen natürlich auch danke! Hätte echt schon Angst das ich 6 Töpfe auf jeder Seite verbauen muss :-)


LG Thomas
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: V8 am 23. 10. 2013, 16:36:55
Hallo Thomas,
halte uns mal auf dem Laufenden wie das so weitergeht mit deinen dB Werten........

Gruß Klaus
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 23. 10. 2013, 18:50:17
Hallo Thomas,
halte uns mal auf dem Laufenden wie das so weitergeht mit deinen dB Werten........

Gruß Klaus

Das mach ich Klaus, Montag werden die Töpfe reingebraten dann werde ich Dienstag oder Mittwoch zum TÜV fahren. Wir werden sehen.......

LG, Thomas
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 28. 10. 2013, 20:16:41
Hallo Thomas,
halte uns mal auf dem Laufenden wie das so weitergeht mit deinen dB Werten........

Gruß Klaus


Also alles was ich bis jetzt sagen kann ist das es wohl keine einheitliche Gesetzgebung in D gibt!

LG, Thomas
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 06. 11. 2013, 19:53:15
Hallo Gemeinde,

die Ergebnisse der neusten phone Messung, das Auto ist immer noch zu laut! Was noch viel besser ist, alle Mann bitte die Kühlerfiguren abschrauben, sie sind nicht zulässig weil sie nicht abklappar sind und außerdem zu spitz!!

Ich halte das alles nicht mehr aus :-)

LG,Thomas
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: Mr.409 am 06. 11. 2013, 20:02:20
Mein Gott, wo wohnst du den  ;D
Kühlerfigur ist Zeitgenössisch, und somit absolut zulässig.

Ist ja nicht auszuhalten  ;)  ;D

such dir doch einfach mal einen anderen Tüv-Prüfer..........

Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: diplov8andi am 06. 11. 2013, 21:25:09
Hab diese Probleme mit meinem Tüver auch erst durchgekaut.
Das schwierige mit dem H Kennzeichen ist, das der Tüver schon bestimmte Sachen (z.B. Scheibenbremsen) abnehmen kann aber eben nicht muss.
Und es mittlerweile einfach so ist das sich eben kein Tüver den Schuh anzieht und für etwas den Kopf hinhält, für etwas das nicht 100%ig ist.
Würd ich als Tüver auch nicht...
Um die DB-Werte wirst du nicht rumkommen.
Würde mal evtl. in die Schalldämpfer mehr Dämpfungswolle einbauen, wenn du die Möglichkeit hast.

Gruß ANDI
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: Mr.409 am 06. 11. 2013, 22:36:55
also mit der Kühlerfigur ist doch totaler Quatsch, da dreht sich mir der Magen um, wirklich.

Es gibt da eine ganz klare Regelung was welches Baujahr noch haben darf, weil es dieses Dinge auch damlals gab, oder auch nicht gab, wie z.b Beckengurte, oder auch kein Anschnallgurte, Einkammerrückleuchte usw. Keine Heizung usw, usw.

Erzähl mal einen MB-Gullwingbesitzer er soll die Flügelzentralmutter an seiner Stahlfelge abmachen, da zu gefährlich im heutigen Strassenverkehr  ???

Such dir bloß einen anderen Prüfer, bitte

Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: gallo1405 am 07. 11. 2013, 00:41:00
Hey Klaus! Geile Info, Dankeeee ????
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: V8 am 07. 11. 2013, 08:08:55
Hallo Thomas,
ich kann dir auch nur den Rat geben,  eine andere TÃœV Station aufzusuchen. Erkundige dich aber vorher (bei dir ist es wohl der TÃœV Süd), an welchen Prüfstellen  Fachleute für Oldtimer sind. Ruf dazu einfach die Zentrale vom TÃœV Süd an. Wenn dir der Prüfer, wie es in deinem Fall ja wohl ist, nicht wohlgesonnen ist, rennst Du nur gegen Mauern. Es gibt genug Prüfer die sich freuen, so ein altes Schätzchen zu untersuchen und die fair gegenüber uns Kunden sind.

Gruß…..Klaus
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 07. 11. 2013, 16:11:05
Zitat von: Mr.409 am Heute um 20:02:20
Mein Gott, wo wohnst du den 
Kühlerfigur ist Zeitgenössisch, und somit absolut zulässig.

Ist ja nicht auszuhalten   

such dir doch einfach mal einen anderen Tüv-Prüfer..........

Ach das ist mein Fünfter us car und immer der selbe Scheiß, mittlerweile seh ich das ganze sportlich! Der Tuver ist ein Kumpel von meinem Dekra Freund, die Werte müssen noch 4 dB runter

Zeitgenössisch interessiert nicht mehr, die Kühlerfigur muss abklappar sein und die Schrauben meiner Kennzeichen gehen auch nicht weil sie ebenfalls zu spitz sind, ist kein Scheiß!

Außerdem müssen bei der nächsten hauptuntersuchung die schon eingetragenen Felgen runter, ein anderer Luftfilter weil edelschrott darauf steht, die Bremsscheiben durch Trommel ersetzt werden..........

Ist das wieder alles geil, zum nächsten TÜV komm ich zu euch aber danke für eure Anteilnahme:-)
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 07. 11. 2013, 16:28:00
Hallo Thomas,
ich kann dir auch nur den Rat geben,  eine andere TÃœV Station aufzusuchen. Erkundige dich aber vorher (bei dir ist es wohl der TÃœV Süd), an welchen Prüfstellen  Fachleute für Oldtimer sind. Ruf dazu einfach die Zentrale vom TÃœV Süd an. Wenn dir der Prüfer, wie es in deinem Fall ja wohl ist, nicht wohlgesonnen ist, rennst Du nur gegen Mauern. Es gibt genug Prüfer die sich freuen, so ein altes Schätzchen zu untersuchen und die fair gegenüber uns Kunden sind.

Gruß…..Klaus


Servus zusammen,

die Lautstärke muss ich einhalten, es war ja auch wirklich zu laut! Für die Phone Messung ist der Prüfer ok aber für die Hauptuntersuchung kannst den wirklich vergessen! Es läuft ja auch alles auf freundschaftlicher Basis nach Feierabend! DB Wert ist dB Wert, zumindest muss der ungefähr passen sonst hab ich gleich wieder Ärger, bescheißen nützt da nix! Aber der nächste TÜV wird schwierig mit Gewindefahrwerk, Alufelgen und Scheibenbremsen :-).

LG, Thomas
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 08. 11. 2013, 12:11:27
Habe das noch gefunden. Vielleich hilft es dir...

Näheres bestimmt in Deutschland § 49 StVZO. Im Fahrzeugbrief eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschgrenzwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit wurde der für Neufahrzeuge zulässige Höchstwert bereits mehrfach abgesenkt. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen Grenzwert einhalten (Bestandsschutz).

Standgeräusch


Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung

Das anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[1]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.

Hi, sag mal wo hast du denn den Text her, ich finde den nirgends?

LG, Thomas
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: T.d75 am 08. 11. 2013, 12:50:13
Nochmal ich,

hat den noch jemand ein Datenblatt für einen 1956 210, mich intressiert eigentlich nur die Höhe des DB wert, würde mich freuen.....

LG, Thomas
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: V8 am 08. 11. 2013, 16:40:18
Hallo Thomas, schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch)

Ansonsten googeln mit Geräuschgrenzwerte oder Fahrgeräusch Pkw usw.
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: frattti am 08. 11. 2013, 18:12:58
Zitat:

"Es gibt genug Prüfer die sich freuen, so ein altes Schätzchen zu untersuchen und die fair gegenüber uns Kunden sind."

Ganz richtig! Und die es wertschätzen, wenn man ein solches Fahrzeug so original wie möglich erhalten möchte.
Diesem Prüfer, der mir vorschreibt, meine Haubenornamente zu entfernen würde ich meine Einkammerrückleuchten zeigen.

Der sähe mich nie wieder.

Gruß
Andreas
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: frattti am 08. 11. 2013, 18:19:40
Fast hätte ich's vergessen:

Unser Bel Air hat am Freitag die historische Einstufung als Oldtimer bekommen (§ 23) !!! ;D

Am Montag war ich beim Landesbetrieb Verkehr und habe meinen erweiterten Fahrzeugschein für meine rote 07 abgeholt.
Nun kann es losgehen!
Schade nur, daß der Winter bevorsteht. :-\

 
Titel: Re: DB Werte.....
Beitrag von: Hessenchevy57 am 08. 11. 2013, 22:21:44
Hallo Frattti, das sind doch gute Nachrichten.
Glückwunsch.
p.s. der nächste Frühling kommt bestimmt. ;)