Autor Thema: Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen !  (Gelesen 10950 mal)

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Orbiter

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Re: Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen !
« Antwort #20 am: 17. 10. 2014, 05:38:54 »
Ja sind die denn alle blöde da draussen.
Das H kennzeichen laut Autobild verdonnert zum Stehzeug, das Kurz Zeit Kennzeichen nurnoch mit TÜV die 07er Nummer in Rot ganz schwierig, und wechselkennzeichen wollte die Bevölkerung nicht richtig dran gehen.
Der Missbrauch vom KZK regelt sich doch über die Versicherung, meine vers. z.b. behält sich vor mir 100,-€ für die KZK abzuknüpfen wenn auf des KZK keine Anmeldung erfolgt. Des weiteren kriege ich die (deckungskarten nummer) nur weil ich bei meiner Versicherung mit noch 8 weiteren Versicherungen Kunde binn. Irgendein dahergelaufenen würde von meiner Vers. Das nicht bekommen, So der gerade verkaufte Mustang mit H Kennzeichen der 119,-€ Haftplicht mit Teilkasko kostete, den wollte der Käufer bei meiner Versicherung weiterversichern und hat ne Abfuhr bekommen.

Bleibt noch die Frage der Behördenseite was die am exsistierenden KZK System zu kritisieren haben. Selbstverständlich gibt es Missbrauch die Frage ist aber doch ob das im Prozent oder im Promill Bereich liegt und ob die Kollektiv Bestrafung da sinn macht.

Grüße
Markus kleb ne Nummer drauf Bernhardt

1957er Coral

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Re: Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen !
« Antwort #21 am: 17. 10. 2014, 09:17:32 »
Naja....

eine Kurzzeit EVB bekommt jeder Depp für 35,- im Internet und für ein paar Teuronen mehr bei fast jedem Schildermacher.
Das der Käufer von der Versicherung eine Abfuhr erhalten hat, liegt sicher an Auskünften, die eine VS über Kunden einholt. Jeder VS will Geld verdienen aber keinem Geld nachlaufen ;-)
Dennoch, Missbrauch wird es auch mit der neuen Regelung geben, es erschwert nur bedingt die Beschaffung der Schilder, verhindert aber weder Ãœberführungen ins Ausland, noch Fahrten, die eigentlich nicht damit gemacht werden dürften etc. Selbst wenn man Fahrten zum TÃœV/Werkstatt  auf den jeweiligen Zulassungsbezirk beschränkt, können Fahrzeuge mit TÃœV von A nach B überführt werden. Ergo ändert sich nur was auf dem Papier, der Verwaltungsaufwand und Missbrauch wird noch größer. Bei 10,- bis 50,- Strafen, ist das immer noch billiger als eine Spedition. Ein paar Ratten wird man zukünftig nicht mehr auf treffen sehen oder erhalten auf wundersame Weise einen HU Stempel 8)  Ich werde wohl einen KFZ Handel anmelden und eine rote 06er beantragen, das spart viel Ärger.

1957er Coral

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Re: Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen !
« Antwort #22 am: 24. 04. 2015, 23:03:50 »
Da die Regelung seit dem 01.04.15 in Kraft ist und nur Probleme und wahnsinnige Wartezeiten schafft, habe ich mir nun eine rote 06er Nummer zugelegt. Nun könnte ich mir die H Zulassung (Steuer & Versicherung) und TÜV für die Oldies sparen. Da hat der Blödmann aus Bayern wohl zu kurz gedacht ;-)
Kommen eigentlich alle Schwachmaten aus der Lederhosen Klinik? Der letzte musste die Punkteregelung von 18 auf 8 reduzieren, der aktuelle verbietet jeden Spaß, gibt es beim nächsten evtl. gar keine Führerscheine mehr?
Zum Glück verlasse ich diese Irrenanstalt in 4 Jahren und geniesse das liberale Ausland
« Letzte Änderung: 26. 04. 2015, 00:08:05 von 1957er Coral »

Duke57

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Re: Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen !
« Antwort #23 am: 28. 10. 2015, 19:59:13 »
Also im Regbezirk Hannover Land gelten (glaube ich) in dieser Hinsicht die gleichen Gesetze wie im übrigen Deutschland und ich habe auch bisher nach Inkrafttreten des Gesetzes, keine Probleme gehabt KZK zu bekommen. Zudem finde ich es unverschämt, dass einige von euch so derbe Probleme durch wahrscheinlich übereifrige Beamte oder solche die es werden wollen bekommen haben.
Evtl als Argumentationshilfe, hier noch mal ein Link zum aktuellen Sachstand-->

direkt-kurzzeitkennzeichen.de/neue-regelung2015-kurzzeitkennzeichen.html

Wenn es einem helfen könnte, würde ich mich schon freuen!

All the best!
Tom
Niemals aufgeben ;-)

Duke 57 (Tom)

MarkusM

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Re: Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen !
« Antwort #24 am: 28. 10. 2015, 20:10:28 »
Duke, hat deiner TÜV und war schon mal in D zugelassen? Wenn ja, dann bekommst auch eins. Es gibt auch noch für die Fahrt zum TÜV eins wenn er vorher schon mal in D zugelassen wurde.

Für meinen bekomme ich keins, da nix auf ihn zutrifft. Das Manko des Imports. Ich muss mit nem Trailer zum TÜV und wenn diese Hürde genommen ist bekomme ich ein KZK.


Duke57

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Re: Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen !
« Antwort #25 am: 29. 10. 2015, 19:51:50 »
Moin Markus,

nein meiner hat weder TÜV noch ist in schon mal in Deutschland zugelassen gewesen (ich hoffe das klappt jetzt im Frühjahr), aber ich hatte bis jetzt vier mal KZK und nicht einmal wurde gemeckert...

Jedoch nach Murphys law klappt es jetzt bei der Fahrt zum TÃœV nicht mehr und ich muss trailern - dann habe ich die Arschkarte  :-[

Beste Grüße
Tom
Niemals aufgeben ;-)

Duke 57 (Tom)


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