Autor Thema: Zoll und KBA  (Gelesen 10058 mal)

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elwood-63

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Zoll und KBA
« am: 13. 02. 2015, 09:52:32 »
Wie issn das, ich hab gerade beim Zoll eine Teilelieferung aus USA abgeholt und wurde
gefragt ob die Teile KBA-konform seien.

Ich hab ihm dann erklärt, dass es sich um Ersatzteile für einen 60 Jahre alten Oldtimer
handelt und es da bestimmt vom Kraftfahrtbundesamt keine
Informationen zu gäbe.

Er meinte dann so sinngemäss eigentlich müsse er die Teile zurückgehen lassen aber
er würde sie mir trotzdem geben. (Lichtschalter)

Bin mal gespannt, demnächst kommt noch ein neuer Auspuff...

Habt Ihr da Erfahrungen ?

Vielleicht sind die auch wieder besonders genau und das nächste mal lass ich es woanders hin schicken...
« Letzte Änderung: 13. 02. 2015, 09:59:31 von elwood-63 »
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Orbiter

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #1 am: 13. 02. 2015, 10:12:50 »
Normalerweise wird die Zoll Anmeldung von der versendeenden Firma automatisch mitgemacht, das Paket wird Duchgestellt und DHL schickt dir eine Rechnung über die MwSt ca 14 Tage später,
Beim Zoll abholen ist nur wenn der Versender entweder schusselig oder blöde war. oder ein Verdacht seitens des Zoll Amtes vorliegt.

Also würde ich sagen Du hast einfach pech gehabt, oder wars der 1000.ste den die Affen beissen.

Kommt der Auspuff von der selben Firma wie das Packerl was Du gerade abgeholt hast ?

Fakt 2
die Zoll jungs sind so hinter dran mit der Arbeit das die nur in wirklich seltenen Fällen sich noch extra Arbeit an die Backe binden.

Grüße
Markus Transit Tourist Bernahrdt   

P.S.
Habe die Tage merer Sendungen von verschiedenen Firmen aus den USA bekommen, die schnellen waren nach 5 Arbeits Tagen und die langsamen nach 14 Kalendertagen da.

Tintin

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #2 am: 13. 02. 2015, 11:33:48 »
das geht den Zoll einen Sche.....an! Das würde ich denen aber nicht sagen,sondern im Zweifelsfall bestätigen das alles KBA-konform ist  ::)


elwood-63

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #3 am: 13. 02. 2015, 11:56:49 »
Die Zollstelle bei uns ist eh etwas gewöhnungsbedürftig,
wenn man da zum erstenmal hin muss, kommt man sich vor, als wolle man nach Nordkorea einreisen und
entsprechend wird man da auch behandelt...
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Re: Zoll und KBA
« Antwort #4 am: 13. 02. 2015, 13:27:06 »
Moin zusammen,

muss Montag auch zum Zoll und Teile abhohlen. Die sind fast alle ziemlich freundlich da es sei denn man ruft , während der Öffnungszeiten , um 7 Uhr 20 an und weckt einen!

Das mit der KBA ist mir allerdings auch neu aber sind ja originale Ersatzteile :).

Mann kann ja auch eine nachträgliche Postverzollung machen und sich dumme Fragen ersparen , hatte ich letzten Monat erst .

MfG
Thomas

Hardtop51

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #5 am: 13. 02. 2015, 14:18:30 »
Hab das grad auch erlebt in Essen - und es waren nur Embleme  Wichtige Frage / Information ! Heute morgen beim Zoll meinete der Prüfer, daß in Zukunft keine Autoersatzteile mehr ohne  " E " Kennzeichung eingeführt werden dürfen . . . dabei ging es nicht wie schon bekannt ums Prüfzeichen bei Reifen oder Scheinwerfern - Was kommt da jetzt wieder bösses auf uns zu ?
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Chev57Dortmund

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #6 am: 13. 02. 2015, 16:30:07 »
Ihr kauft die Sachen doch als Dekoartikel für an die Wand, oder? ;)
Hab auch schon paar Mal was direkt beim Zoll abgeholt und noch nie Probleme gehabt.

Hardtop51

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #7 am: 13. 02. 2015, 18:32:20 »
Das tut nichts zur Sache Guido, ein eindeutig einem KFZ zuzuordnendes Teil ohne E-Nummer darf in Zukunft nicht mehr eingeführt werden, egal ob Du´s an der Wand oder am Auto montieren willst :-(
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elwood-63

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #8 am: 13. 02. 2015, 18:59:18 »
Was bedeutet das, gibt es ein neues Gesetz ?
Das wär ja der Oberhammer!

Wie bekommt man dann Ersatzteile?

Kann man das umgehen ?
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Hardtop51

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #9 am: 13. 02. 2015, 19:34:54 »
Einige Unternehmen in den USA bieten kompletten Zollservice an, dann kommt die Ware über UK rein ;-)
Und der Oberhammer - es betrifft nur Privatkunden - keine Gewerbetreibenden !
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elwood-63

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #10 am: 13. 02. 2015, 19:42:29 »
Gibt's da eine Liste ?

Ich hab ein paarmal bei Internetshops bestellt, ging bis jetzt reibungslos.
 

Das wären ja Zustände wie in Kuba während US-Embargo...
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Mr.409

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #11 am: 13. 02. 2015, 20:03:37 »
Verstehe nix, habe Tonnen an Teilen zB bei Danchuk bestellt, nie Probleme gehabt
« Letzte Änderung: 14. 02. 2015, 19:45:30 von Mr.409 »
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Chev57Dortmund

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #12 am: 13. 02. 2015, 21:11:16 »
Höre da auch heute zum ersten Mal von, bis jetzt gings auch immer problemlos und ein E-Zeichen dürften die Wenigsten Teile haben.
Dachte die wollen aufgrund des angestrebten neuen Handelsabkommens mit der USA alles vereinfachen?

FlyingPig

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #13 am: 13. 02. 2015, 22:44:43 »
Dann war das ja genau richtig die Schalldämpfer über "only-flowmaster.de" bestellt zu haben 8)
Mal abgesehen vom E-Prüfzeichen:

Zollabwicklungen habe ich schon so viele verschiedene Arten erlebt. Immer wieder läuft es irgendwie anders:

Variante 1:
Benachrichtigung erhalten, dass Ware bei einer örtlichen Zollstelle liegt. Ware dort nach persönlicher Befragung (Verhör!?) abgeholt und an der Kasse Zoll und USt bezahlt. (War eine Bestellung in Japan)

Variante 2:
Ware wurde ohne weitere Vorabkommunikation direkt zu mir nach Hause geliefert. Kurze Zeit später einen postalischen Brief von FedEx erhalten mit Rechnung über Zollgebühren die dann auf das Konto der deutschen FedEx Vertretung zu überweisen sind. (Bestellung in USA)

Variante 3:
Email von GdSK GmbH erhalten mit der Bitte um Zusendung eines Zahlungsnachweises, damit diese GmbH im Auftrag des Versenders die Zollabwicklung am Flughafen Ffm vornehmen kann. (Bestellung in USA)

Der Witz ist, dass Variante 2+3 bei ein und der selben Bestellung zur Anwendung kamen. Ein Artikel musste nämlich nachgeliefert werden. Die erste Teillieferung lief als Variante 2, die Nachlieferung als Variante 3.

Bin gespannt was es noch für Abwicklungsarten geben wird.
Schweife zwar etwas ab, da hier nur die USA interessant sein dürfte. Spannend sind auch Lieferungen aus China. Die laufen oft über Scheinfirmen auf den Kanalinseln vor Großbritannien. Okay zurück zum Thema...

Gruß
Steffen

elwood-63

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #14 am: 14. 02. 2015, 00:04:54 »
Was ich in dem Zusammenhang nicht verstehe:Ich hab auch einen alten Fiat 500 und alte Vespas und Guzzis.
Die Ersatzteile kommen aus der EU und auch bis von Indien. Keine Sau interessiert sich da für KBA oder ece oder sonst was.

Wenn ich ein komplette Auto importiere fragt auch niemand danach.   
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Mr.409

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #15 am: 14. 02. 2015, 19:49:00 »



Variante 1:
Ware dort nach persönlicher Befragung (Verhör!?) abgeholt


Verhör sehr Geil genau so ist es, man kommt sich vor wie ein Straftäter  ;)

Immer diese Blöde Frage:

Zitat Zollbeamter: Was ist das?
« Letzte Änderung: 14. 02. 2015, 19:52:33 von Mr.409 »
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Günnie

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #16 am: 15. 02. 2015, 10:39:06 »
Ich vermute, dass der abfertigende Zollbeamte hier eine neue Gesetzeslage falsch interpretiert hat.
Vielleicht hilft dieser Link etwas Klarheit in die Sache zubringen:

http://www.it-recht-kanzlei.de/fahrzeugteile-ohne-pruefzeichen-vertriebsverbot.html

Ich habe beruflich oft mit dem Zoll zu tun und die Erfahrung gemacht, dass hier auch Fehler gemacht werden. Vor allem bei den Warentarifnummern. Letztlich ist aber immer derjenige der die Waren einführt für die korrekte Zollabfertigung verantwortlich. Bei Privarpersonen sehe ich da kein Problem. Wer das aber gewerblich macht kann später bei einer Zollprüfung seines Gewerbes eine böse Überraschung erleben.

Viele Grüsse, Günnie

Chev57Dortmund

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #17 am: 15. 02. 2015, 11:08:00 »
Also alles beim Alten.
Ich denke für uns wichtig ist dieser Teil:
"Teile mit „Etwa-Wirkung“: Fahrzeugteile, die im Ausland hergestellt und dann in die Bundesrepublik importiert worden sind, sofern sie jedoch in ihrer Wirkung etwa bauartgenehmigten Einrichtungen entsprechen und als solche auch erkennbar sind (§22a Abs.3 Nr.2 StVZO). Davon ausgenommen sind lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern und Lichtquellen für Scheinwerfer. Wie und wann eine solche „Etwa-Wirkung“ nachgewiesen kann, wird im „Merkblatt für die Begutachtung von Fahrzeugen nach §21 StVZO und über mögliche Ausnahmen nach §70 StVZO“ beschrieben (VkBl. 1998, 1314). Eine Ausnahmegenehmigung kann beispielsweise vorliegen, wenn die Umrüstkosten unzumutbar sind. Dabei ist das Verhältnis von Umrüstungskosten und Fahrzeugwert zu beachten. (Quelle: FAKomm/VerkehrsR Rebler, § 22a StVZO, Rn. 14)."


elwood-63

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Re: Zoll und KBA
« Antwort #18 am: 15. 02. 2015, 11:13:50 »
Wie soll man sich denn jetzt verhalten, wenn ein Zollbediensteter tatsächlich die Herausgabe verweigert und die Ware
zurückschicken will ?
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Re: Zoll und KBA
« Antwort #19 am: 15. 02. 2015, 11:14:11 »
Ich glaube wir reden da alle fleißig aneinander vorbei ! Der Beamte der seit Jahren meine Teile hier in Essen abfertigt sprach von einer :

Kommenden Verordnung !

Ihr könnt darüber also noch gar nichts lesen - es ist eine Verordnung die erst noch in Kraft treten wird  ;D

Der gute Mann hat mich doch nur vorgewarnt, daß da was auf uns zukommt weil Er mich schon kennt  ;D

Grüsse Michael
It´s only Rock ´n Roll


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