Tri-Chevy-Forum

Tuning, Modifikationen und Umbauten => Felgen & Reifen => Thema gestartet von: primers steve am 12. 06. 2012, 09:35:34

Titel: Abe ect
Beitrag von: primers steve am 12. 06. 2012, 09:35:34
Aloha Leute ich wollt mal nachfragen ob jemand etwas schriftliches hat über die torque Trust 2 Felgen was ich evt den grünen vorzeigen kann fals ich mal angehalten werde.damit ich überhaupt was in der Hand habe außer mein f Schein kann auch ne Kopie sein MfG steve
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Tom am 12. 06. 2012, 09:48:20
Moin...

meines Wissen gibt es da nix...  ich habe die einfach eintragen lassen... Ruhe is.

Und da auf den Felgen eine Traglast ist, und das Design in die 10-Jahre nach Herstellung des Fahrzeugs fällt, ist das mit nem engagieren Prüfer eigentlich nicht so nen Problem.

ABE is für die Welt ausserhalb der Bundesrepublik eher nen Fremdwort... 

Viele Grüße
Tom
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: die-brüder-des-belair am 13. 06. 2012, 15:54:43
da gibt es nix. es reicht völlig zu wenn die traglast und die abmessung in der felge steht, bzw die die größe in den papieren steht.
die amis haben nunmal keine nummern in den felgen. damit muß sich die rennleitung schlichtweg abfinden  ;D
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Orbiter am 16. 03. 2015, 20:41:45
Heute beim TÃœV.

Ich Aus Hessen, oder wie heißt die Arsch Karte ?
Dache ich frage mal beim TÜV Mann nach was ich an Felgen und Reifen kaufen kann die er mir dan einträgt.

Also Ich,:" Wünschen würde ich mir" anstelle der 215 /75 / 14  Fünfzehn Zoll Stahlfelgen mit 215 /60 /15.
Ich dachte der Einstieg ist nicht zu frech, Dachte ich.
Seit neuestem müssen die Tüv ings. eine genze Broschüre ausfüllen selbst wenn Stahlfelgen montiert werden da unsere Rutschen zu den schwereren Auf der Straße gehören, Meine Hausaufgaben sind jetzt Stahlfelgen eines Opels mit unserem Lochkreis zu finden der mer wie 1650 kg leergewicht hat.
Als ich dan sagte es würde Torq Trusts mit eingegossener traglast geben habe ich einen einsilbigen einzeiligen Abwinker bekommen,

Sein Friedens-angebot, Mittwoch währe der Spezialist für die Ammie Rutschen da der mir damals für den Mustang Deutsche papiere gebastelt hat,
Fazit
Da der allererste Tüv mann der meinen Chevy in die Finger bekahm und sich keien Mühe gemacht hat, für Reifen was umzuschlüsseln könnte ich vieleicht Glück haben.

Ja Spinnen die jetzt ganz.

Grüße
Markus Erster Inhaber der Arschkarte Bernhardt

P.S.
Hat einer von euch einen TÜV Mann der Stahlfelgen mit Reifen einträgt die einen identischen Abrollumfang wie Serie Haben. ?
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Hardtop51 am 16. 03. 2015, 20:47:14
seit ich 18 war hatte ich noch nie einen Fahrzeugschein dabei, einmal hat´s 5 Dm gekostet weil ich Ihn nich hatte und nun hab ich das Alter wo ich aus dem Focus bin, muss halt alle 2 Jahre ein paar Sachen entschärfen;-) aber das war schon immer so...

Und jaaa die Versicherung, da mußt Du aber schon einen Tanklaster in Flammen aufgehen lassen oder wirklich einen Menschen töten. Wenn die Felgen Traglast haben, nix übersteht und schleift hätte ich kein schlechtes Gewissen.
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Orbiter am 16. 03. 2015, 21:21:25
Mir würde es ja auch reichen wenn im Schein steht 215 / 60 / 15 und die dan auch drauf sind,

Grüße
Markus das schwarze ist rund Bernhardt
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: gallo1405 am 16. 03. 2015, 22:00:22
Ich sehe das genau wie Hartop51...
wann wirste mit dem Schlitten denn schon mal angehalten? Wer von den Sherriffs will Dir denn erzählen, was an der Karre original ist und was nicht? Wo fängt die Behördenhörigkjeit an und wo hört sie auf: Bei den Felgen? den Reifen? dem Auspuff? den drop Spindles? Lenkrad? es gäbe tausend Dinge, die man mit ner Mängelkarte ahnden könnte - Papiere nicht dabei oder einfach stumpf behaupten das gehöre so - passt  ;D
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: frattti am 17. 03. 2015, 00:01:20
Bei Stahlfelgen machen die Überwacher solch einen Stress? Ich kann's verstehen, wenn da 20 Zoll Alu- Räder drauf wären, aber bei Stahl in fast originalen Abmessungen...?
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: e.spieler am 17. 03. 2015, 08:22:52
Naja, solange nichts anderes eingetragen ist, wirds wohl auch nicht das Problem sein!

aber wenn 14 Zoll eingetragen ist und man hat 15 Zoll drauf, da weiß der Sheriff da ist was nicht richtig!

ansonsten sehe ich das genauso!
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: MarkusM am 17. 03. 2015, 09:17:04
Die Herren haben bei mir schon vieles bemängelt bzw. moniert. Nie Recht gehabt. Die Felgen / Reifen hat die aber nie interessiert.
Das Lenkrad, der Luftfilter, die Endrohre, die Gurte die ich nicht benutzte, angeblich fehlende AU bla bla. Alles für die Katz, kam nie einer ran. War alles legal bzw. durch das BJ. befreit von dem Zeug.
Ne zeitlang wurde ich jedes Wochenende in Berlin gestoppt. Einmal nur weil ich ihn um die Ecke umgeparkt hatte, da hielten gleich Zivis an und haben sich verhalten als wenn ich die Karre geklaut hätte.
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: FlyingPig am 17. 03. 2015, 22:33:12
Mit den Gurten das ist jetzt aber interessant.
Je nach Quelle besteht Gurtpflicht ab BJ. 1970. Wenn ich aber einen Oldi vor 1970 habe und ich habe freiwillig Gurte eingebaut, bin ich dann verpflichtet diese auch immer zu tragen? Oder ist das dann freigestelt?
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Orbiter am 18. 03. 2015, 06:33:08
Is wie mit Nebelscheinwerfern beim Tüv, Wenn drann dan muss es auch fuktioniren.
Wenn Gurte vorhanden sind müssen sie auch angelegt werden sonst 40,-€ für die Scherriffs

Grüße
Markus die Rennleitung macht das Salz in der Suppe Bernhardt
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: MarkusM am 18. 03. 2015, 16:08:15
Hm, hat sich da was geändert in den letzten 8 Jahren? Ich musste die nicht anlegen, obwohl die da waren. Gab extra an der Seite im Auto ne Klammer um den Gurt einzuhängen. Ist nie ein Polizist rangekommen, musste ein mal meinen Anwalt anrufen und er hat mir einen Ausdruck gemacht, danach hab ich den immer vorgezeigt und Ruhe war. Ein Bekannter macht das jetzt noch so mit seinem Buick.
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Hardtop51 am 18. 03. 2015, 16:26:30
Ich kenn nur wenn welche drin sind musste die auch nutzen !
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: 1957er Coral am 18. 03. 2015, 17:04:29
Ich kenne es auch nur so wie MarkusM. Im 69er GT sind Beckengurte drin, die muss ich aber nicht nutzen! 1,5 Jahre jünger und die Sache würde anders aussehen.
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: primers steve am 18. 03. 2015, 17:14:12
Wenn welche verbaut sind müssen sie genutzt werden
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Orbiter am 18. 03. 2015, 18:02:30
Ich habe absichtlich und im Vollbesitz meiner Geistigen Kräfte welche nachgerüstet, und nutze sie auch, Sogar heute, Raus aus der Bank (Bank ist ein Geldinstitut keine Sitzgelegenheit) rein in`s Auto, einmal über die Strasse und 60m der Bundesstrasse innerorts folgen, Blinken Tankstelle aussteigen zum tanken.

Grüße
Markus angeschnallt ist sexy Bernahrdt
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: frattti am 18. 03. 2015, 18:22:47
@Orbiter:und das alles mit Gurt? Wahnsinn! ;)

Auch ich meine, es besteht die Gurtpflicht, sobald welche montiert sind. Auch wenn das Auto vor dem 01.04.1970 gebaut ist.
Für hinten gilt es ab 01.05.1979.
Ab 01.01.1988 müssen es sogar Dreipunktgurte sein.
Aber auch hier gilt: anschnallen, sobald Gurte verbaut sind.

Grüße,  Andreas
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: FlyingPig am 18. 03. 2015, 19:55:58
Na da hab ich ja ein heißes Eisen angefasst - und damit das Thema mißbraucht ;)
Die Antwort war ja schon fast klar. Zumindest wenn man weiß, dass man in der BRD lebt (Behörden Republik Deutschland).
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Chev57Dortmund am 18. 03. 2015, 21:06:07
Wenn eingebaut dann müssen sie funktionieren, Gurtplicht erst ab 1970, so interpretiere ich das, hab meine extra so nachgerüstet, daß man sie im Sitz verschwinden lassen kann, geht bei unseren Autos recht gut. Kinder werden so immer angeschnallt und Erwachsene entscheiden das je nach Situation selbst.
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: MarkusM am 19. 03. 2015, 08:45:44
Sicherheitsgurte/Kopfstützen Ausrüstungsvorschriften
(§ 35a StVZO) und Anschnallpflicht (§ 21a StVO)

Nach der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) besteht eine Ausrüstungspflicht für -
-Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01. 04. 70 /spätestens seit 01.01.74
-Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01. 05. 79
- Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01. 01.92
- Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99

Im einzelnen gilt:

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970
· In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals
in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.
· Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen
nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstet
waren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974
· Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze
mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben.
Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.

Ab 01.01.1976
· Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01 .04.1970 zugelassenen Pkw,
sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut waren.

01.01.1978
· Spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an Fahrzeugen, die ab 01.04.1970 erstmals. in den
Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.
Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.Q1.74 vorgeschrieben wurden von vielen Fahrzeugherstellern
aber schon früher eingebaut. Diese können also, abhängig vom Fahrzeugtyp, "vorhanden" sein.

01.05.1979
· Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeuge
auf allen Sitzen - jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben,
für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte. Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

01 .08.1984
Gurtanlegepflicht auch auf den Rücksitzen für Fahrzeuge, die ab 01.05.1979 erstmalig in den Verkehr gekommen sind.
Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen.

01.07.1986 ·
Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

01.08.1988 ·
Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren auf dem Beifahrersitz ist zulässig, auch wenn die
Rücksitze nicht von Kindern besetzt sind. Voraussetzung: Benutzung eines nach ECE R 44 amtlich genehmigten
Kinderrückhaltesystems.


Nur vorgeschriebene Gurte müssen angelegt werden, da bei unseren Fahrzeugen diese noch nicht vorgeschrieben waren müssen sie nicht angelegt werden wenn man welche nachrüstet.
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Orbiter am 19. 03. 2015, 09:49:49
Ich glaube wir haben den ABE Fred zerschossen und einen Hurra Gurte Fred draus gemacht.

Back To toppic.
Hat jemand ne Ahnung was der Tüv gerade für Anwandlungen hat ?
Hat jemand eine Tüv Dienststelle die Reifen in 15" auf Stahlfelgen einträgt die für jemanden aus dem Rhein Main Gebiet erreichbar ist ?

Grüße
Markus Ohne ABE Bernahrdt
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: princeofbelair am 19. 03. 2015, 10:51:54
Unabhängig von der Anschnallpflicht ... wenn die Gurte eingebaut sind, müssen sie auch eingetragen werden; ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis (kein Witz - habe einen Kumpel bei der DEKRA gefragt). Fazit: Die können mich mal - ich lass den Beckengurt auf der Rückbank zwischen Rücklehne und Sitzfläche verschwinden, wenn mein Sohnemann nicht mitfährt ...  ;)

Gruß aus Berlin

Stephan
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Günnie am 19. 03. 2015, 11:31:46
Hat jemand ne Ahnung was der Tüv gerade für Anwandlungen hat ?
Hat jemand eine Tüv Dienststelle die Reifen in 15" auf Stahlfelgen einträgt die für jemanden aus dem Rhein Main Gebiet erreichbar ist ?

Grüße
Markus Ohne ABE Bernahrdt

Kommentar von meinem Prüfer als ich die 15" Stahlfelgen eintragen ließ: "Sehr gut, dann brauchtst Du die Schläuche nicht mehr, das was eh nichts mit den alten Felgen und neuen Reifen".

Das dürften für Dich ca. 600km sein :(

Günnie
Titel: Re: Abe ect
Beitrag von: Orbiter am 16. 04. 2015, 20:02:39
Da inseriert eine Firma in der Zeitschrift Träume Wagen 3 / 2015 das sie Alus mit Gummies verkäuft und einträgt, also habe ich da mal angeschrieben und bekam folgende antwort die ich hier einfach mal reinkopiert habe.

Hallo,
wenn die Felgen und Reifen bei uns gekauft werden,dann tragen wir diese auch ein.
 
Der Preis für den Satz Felgen mit Reifen montiert und gewuchtet inkl.TÜV Gutachten kostet € 2950.- Netto + Mwst
 
Gruß chris

Die Firma heist
Power Parts und ist aus Odelshausen zwischen Augsburg und München.

Grüße
Markus vom Glauben abgefallen Bernhardt