Tri-Chevy-Forum

Tuning, Modifikationen und Umbauten => Historische Zulassung => Thema gestartet von: Schallo am 22. 10. 2011, 19:59:00

Titel: Neue Regelung für "H- Kennzeichen".
Beitrag von: Schallo am 22. 10. 2011, 19:59:00
http://www.americar.de/inside/inside_artikel/stichtag_1__november_neue_regeln_fuer_h-kennzeichen/id=2102
Titel: Re: Neue Regelung für "H- Kennzeichen".
Beitrag von: Mr.409 am 22. 10. 2011, 21:48:39
wir auch Zeit, kann man ja tatsächlich als Liberalisierung sehen  ::)
Titel: Re: Neue Regelung für "H- Kennzeichen".
Beitrag von: Babylon am 23. 10. 2011, 13:20:43
Das ist so nicht ganz richtig mit den 10 Jahren.
Ich habe letzte Woche noch meinen Rod getüvt mit H Zulassung.

Fakt ist das man ab jetzt einen Nachweis bringen muss, das der Umbau mindestens 25 Jahre bei 07 und 30 Jahre bei H Zulassung zurück liegen muss!
Wie der Nachweis aussieht ist egal.
Es kann ein altes Foto mit Datum auf der Rückseite sein.
Ein Bericht aus einem Magazin oder Video oder wie in meinem Fall eine Widmung des erbauers.
In jedem Fall muss das Kennzeichen und die dazugehörigen Papiere zur eindeutigen Identifizierung des Fahrzeugs zu erkennen sein.
Hatte das Fahrzeug schon deutsche Papiere steht das Datum der Eintragung in den Papieren.
Ist die keine 30 Jahre alt, kein H Kennzeichen. Dann muss man warten bis die 30 Jahre voll sind.

PS. Opas eidesstattliche Versicherung das das immer schon so war reicht nicht mehr!