Tri-Chevy-Forum
Karrosserie und alles um liebe Blech => 56 Model => Thema gestartet von: chevy_56 am 14. 10. 2016, 19:45:43
-
Wer von Euch hat an seinem `56 Stossstangenhörner montiert.
Ich möchte vorne ein kleines Nummernschild eintragen lassen.
-
Meinste dann die Hörner zusammenschieben auf 320MM ;D ;D
-
Dann gibt es u. U. ein Kuchenblech von 340 x 200 mm, kleiner wir vorne kaum noch genehmigt.
-
Meinste dann die Hörner zusammenschieben auf 320MM ;D ;D
NOCH ENGER, Kleinkraftrad ;) :D
-
Ich habe mir seinerzeit einen Zubehör Nrn-Schild-Rahmen mit ´nem "Chevrolet 1956"-Aufdruck mitgenommen und den Leuten klargemacht, dass das Original ist und ich daher ein Nrn.-Schild brauche, dass dort reinpasst ... haben die sofort verstanden und mir ein kleines Schild genehmigt. In meinem Fahrzeugschein steht seither folgender Vermerk:
"GEM. §79 STVZO FÜR: §60 ABS. 1 I. V. M. ANL. VC-AM FZ. DARF VORN*HINT. EIN KENNZ. NACH MUSTER 2.3D . ANL. VC ANGEBRACHT SEIN RL. F. AMTL. KENNZ.: 255X130MM*"
Im Klartext bedeuted das - Motorrad-Schild ;D
Viel Erfolg und Gruß aus Berlin
Stephan
-
Hmm, in die Ami Rahmen passt zwar ein Moped Schild rein, es ist aber nicht alles erkennbar. Weiterhin kann eingetragen sein, was dir irgend ein Sachverständiger bescheinigt, deine Zulassungsstelle muss es nicht akzeptieren. Dann zahlst du für TÜV/DEKRA und der Dep(p)uty auf der Zulassungsstelle, zeigt dir den Mittelfinger. Umbauten sind im gewissen Maße zumutbar und die wenigsten Zulassungsstellen genehmigen vorne ein Moped Kennzeichen. Es kümmert aber kaum jemanden, wenn das vorder Kennzeichen keinen Stempel hat ;)