Hallo zusammen,
die Restauration meines BelAir´s ist nun weitgehend abgeschlossen und es stand der unvermeidliche Besuch beim TÜV an. War auch soweit kein Problem, nur wegen den fehlenden Prüfzeichen an der Heckscheibe und an den Seitenscheiben gabs Diskussionen. Offensichtlich sind diese ab 1.4.1957 Pflicht. Der Prüfer hat nun in den Prüfbericht zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem §21 unter zusätzliche Bemerkungen folgenden Satz eingetragen: Geschätzte Erstzulassung auf Grundlage von Ausstattungsmerkmalen 1. Quartal 1957. Da wirds wohl wiedr Stress mit der Zulassungsstelle geben.
Wie war das bei eurer Abnahme?
Viele Grüße
Albert